Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, danach stellen Sie den Bauantrag, und anschließend prüft die zuständige Stelle die Unterlagen bis zur Entscheidung. Als gedanklicher Rahmen dient dabei die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO), die den Verfahrensablauf strukturiert. Trotzdem gilt: Die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Bundesländern. Sie regeln in ihren Landesbauordnungen, wie das Verfahren im Detail organisiert ist, etwa welche Unterlagen in welcher Form erforderlich sind, wer als bauvorlageberechtigt gilt und in welchem Umfang es verfahrensfreie oder genehmigungsfreie Vorhaben gibt. Auch die Frage, ob ein digitales Antragsverfahren verfügbar ist, kann je nach Bundesland unterschiedlich umgesetzt sein. Für Sie als Bauherr:in ist deshalb entscheidend, frühzeitig die Regeln Ihres Bundeslandes zu kennen. Denn schon der erste Schritt – die Prüfung, ob ein Bebauungsplan oder andere Vorgaben greifen – kann sich je nach Landesrecht und Zuständigkeit praktisch unterscheiden, obwohl das Grundmuster gleich bleibt. Der Ablauf ist bundesweit ähnlich, aber die Landesbauordnung bestimmt die Details. Wenn Sie sich orientieren, hilft es, den Weg vom planungsrechtlichen Check bis zur Genehmigungsentscheidung als Prozess zu betrachten: Zuerst klären, was baurechtlich möglich ist, dann den Bauantrag vollständig einreichen, und schließlich die Prüfung abwarten, bis die Freigabe erteilt oder eine Anpassung verlangt wird. Damit vermeiden Sie unnötige Verzögerungen, die oft aus fehlenden oder unpassenden Unterlagen entstehen.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Wiesbaden
Zuständig ist die Bauaufsicht in Wiesbaden. Bauanträge werden in Hessen schrittweise auf das digitale Bauportal Hessen umgestellt.
Zum Bauportal Hessen (Landesministerium)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Hessen
In Hessen sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren vor allem früh klären, ob ihr Vorhaben überhaupt eine Genehmigung benötigt. Verfahrensfreie (genehmigungsfreie) Vorhaben gibt es auch hier, doch der genaue Umfang ist nicht überall gleich und kann sich je nach Bauart und Rahmenbedingungen unterscheiden. Achten Sie deshalb darauf, die planungsrechtlichen Vorgaben und die Anforderungen an die Bauunterlagen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie einreichen. So vermeiden Sie Rückfragen, die den Ablauf verzögern können. Eine saubere Vorabprüfung spart Zeit und Nacharbeit.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Wiesbaden.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.